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Unterneh­mens­da­ten­schutz ist vor allem Selbst­schutz

Externe Datenschutz­be­auf­tragte und IT-Sicher­heits­be­auf­tragte

Jedes einzelne Unternehmen ist verpflichtet, die DS-GVO einzuhalten und dies auch jederzeit lückenlos nachweisen zu können. Jeder Unternehmens- bzw. Geschäfts­­­inhaber unterliegt einer sogenannten Rechen­schafts­pflicht. Um dieser Verpflichtung (besonders im Falle einer Prüfung durch die Aufsichts­behörde oder im Falle eines Auskunft­s­er­­suchens durch einen Kunden) nachkommen zu können, ist neben einer wirksamen Datenschutz-Organi­sation vor allem die Etablierung entspre­chender Dokumen­tations-Prozesse notwendig.

Grundlage für die Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen bzw. im Verein sollte eine vertrau­ensvolle Geschäfts­be­ziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Datenschutz­be­auf­tragten sein.

Dabei ist es wichtig, dass frei über Datenschutz­be­denken, Heraus­for­de­rungen oder Fragen gesprochen werden kann und dass der Datenschutz­be­auf­tragte diese profes­sionell und vertraulich behandelt.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Als erfahrene Datenschutz­be­auf­tragte stehe ich Ihnen zur Seite und helfe Ihnen dabei, Ihr Unternehmen durch den komplexen Dschungel des Datenschutzes und der Datensi­cherheit zu navigieren.

Indivi­duelle Lösungen

Risikomanagement im Datenschutzalltag

Ich verstehe, dass jedes Unter­­nehmen unter­­schie­d­liche Bedürf­nisse hat. Meine Beratungs­­­dienst­leis­tungen werden maßge­schneidert, um Ihre spezi­­fi­schen Anfor­­de­rungen erfüllen zu können.

Risiko­be­wertung und -management

Risikobewertung im Datenschutzalltag

Ich helfe Ihnen bei der Identi­­fi­­zierung von Daten­­schutz­ri­siken und erarbeite Strategien zur Risiko­mi­­ni­­mierung, um Sie und Ihr Unter­­nehmen zu schützen.

Fortlau­fende Unter­stützung

Unterstützung im Datenschutz

Daten­­schutz ist keine einmalige Aufgabe sondern ein fortlau­­fender Prozess. Ich biete eine konti­­nu­ier­liche, verläss­liche Unter­­stützung und stelle sicher, dass Ihr Daten­­schutz­­ma­na­­gement immer auf dem neuesten Stand bleibt.

Externer Datenschutz und Beratung für Unternehmen und Vereine



Ein einziges Auskunft­s­er­suchen reicht…

Die Risiken bei nicht-Beachtung der DS-GVO sind erschreckend groß. Ein einziges Auskunft­s­er­suchen durch einen unzufriedenen Kunden oder einen unzufriedenen ehemaligen Mitarbeiter kann für ein Unternehmen (oder einen Verein) unter Umständen desaströse Folgen haben.

Achtung! Die DSGVO ermächtigt Kunden und Mitarbeiter!

Ernsthafte Probleme können zum Beispiel dann entstehen, wenn unzufriedene Kunden merken, dass für die Chefetage des jeweiligen Unternehmens das Thema Datenschutz zweitrangiger Natur ist. Vor allem Mitarbeiter kennen die Ansichten der Firmen­­leitung bezüglich der betrieb­lichen Datenschutz­um­­setzung mitunter sehr gut – für sie wäre es ein Leichtes, nach Verlassen des Unternehmens datenschutz­rechtlich gegen den ehemaligen Arbeitgeber vorzugehen – eine einzige E-Mail mit Bitte um eine umfassende Auskunft über die Verarbeitung personen­be­zogener Daten reicht hier unter Umständen bereits aus. Die Einhaltung der DS-GVO bedeutet also vor allem Selbst­schutz.

Steht erst einmal ein Auskunft­s­er­suchen oder eine Prüfung durch die Datenschutz­auf­sichts­behörde vor der Tür, sind die betrieb­lichen Ressourcen für gewöhnlich schneller aufgebraucht als einem lieb ist. Es gilt, derartige Gefahren abzuwenden und sein Business so gut wie nur möglich zu schützen.

Extern oder Intern? Ein Vergleich Externer Datenschutz­be­auf­tragter vs. interner Datenschutz­be­auf­tragter

Kostenersparnis

Einen externen Datenschutz­be­auf­tragten zu beauftragen kann kosten­günstiger sein als einen internen Datenschutz­be­auf­tragten zu beschäftigen. Ein interner DSB erfordert regelmäßige Schulungen, Fortbil­dungen und eine kontinu­ierliche Weiter­ent­wicklung seiner Fähigkeiten, um auf dem neuesten Stand des Datenschutz­rechtes zu bleiben. Dies geht mit hohen Zeitauf­wen­dungen und Kosten für den Arbeitgeber einher. Externe Datenschutz­be­auf­tragte wiederum kommen für die regelmäßige Teilnahme an Fortbil­dungen und eine stete Erweiterung ihres Fachwissens selbst auf.

Fachwissen und Expertise

Externe Datenschutz­be­auf­tragte haben oft ein breites Fachwissen, da der Bereich Datenschutz und Datensi­cherheit ihre Kerntä­tigkeit ist. Dadurch sind sie auf dem neuesten Stand der Datenschutz­gesetze und -praktiken und verfügen über spezia­li­siertes Know-How. Im Gegensatz dazu kann ein interner Datenschutz­be­auf­tragter möglicherweise nicht über das gleiche Maß an Fachwissen verfügen, insbesondere wenn Datenschutz nicht sein primärer Verant­wor­tungs­bereich ist.

Flexibilität und Skalierbarkeit

Ein externer Datenschutz­be­auf­tragter kann flexibel auf die Bedürfnisse des Unternehmens reagieren, da sie ihre Ressourcen je nach Anforde­rungen skalieren können und in der Lage sind, die richtige Unterstützung zur richtigen Zeit zu bieten. Im Gegensatz dazu stehen einem internen Datenschutz­be­auf­tragten möglicherweise nur begrenzte Zeitfenster und Ressourcen zur Verfügung, wodurch es schwer sein kann, mit plötzlichen Anforde­rungen oder einem wachsenden Arbeits­umfang Schritt zu halten.

Unabhängigkeit und Neutralität

Externe Datenschutz­be­auf­tragte agieren eher unabhängig und neutral, da sie nicht in die internen Prozesse oder Hierarchien des Unternehmens involviert sind. Dies stellt ein gewisses Maß an Objektivität und Unpartei­lichkeit sicher. Dadurch können die Datenschutz­belange des jeweiligen Unternehmens neutral bewertet und effektive Empfeh­lungen ausgesprochen werden.

Kosten­er­sparnis   •   Flexibilität   •   Skalier­barkeit   •   Unabhän­gigkeit

Netzwerke im Datenschutz

Als externe Datenschutz­be­auf­tragte arbeite ich mit einer Vielzahl von Unternehmen, Rechts­an­wälten, Vereinen und anderen Organi­sa­tionen zusammen und habe dadurch Zugang zu einem breiten Netzwerk von Fachleuten und Experten.

Auf diese Weise kann ich bewährte Verfahren und Erfahrungen aus verschiedenen Branchen und Organi­sa­tionen in meine täglich Arbeit einfließen lassen, was zu einer erweiterten Perspektive und einem reichhaltigen Erfahrungs­schatz führt.

Ein interner Datenschutz­be­auf­tragter kann unter Umständen nicht auf ein solch umfassendes Netzwerk zugreifen.

Die Zusamme­n­arbeit mit einem externen Datenschutz­be­auf­tragten kann eine attraktive Option für Unternehmen und Vereine sein – insbesondere für solche, die über begrenzte interne Ressourcen oder spezielle Anforde­rungen verfügen.

Darüber hinaus stellt eine Zusamme­n­arbeit mit einem externen Datenschutz­be­auf­tragten ein hohes Maß an Fachwissen, Unabhän­gigkeit und Flexibilität sicher, um den Anforde­rungen der DS-GVO und aller weiteren datenschutz­recht­lichen Vorgaben umfänglich gerecht zu werden.

Mitglied­s­chaften

Gesellschaft für Datenschutz und Daten­sicherheit e.V.

Mitglied in der Gesell­schaft für Datenschutz und Daten­­si­cherheit e.V.

Die gDd ist ein gemein­nütziger Verein im Bereich Datenschutz und Datensi­cherung, der sich für eine praxisnahe Ausgestaltung des Datenschutz­rechts einsetzt und die Weiter­bildung auf diesem Gebiet fördert. Er organisiert regelmäßig Schulungen, Seminare und Konferenzen, bei denen aktuelle Entwick­lungen und Best Practices im Datenschutz diskutiert werden. Diese Veranstal­tungen bieten den Mitgliedern die Möglichkeit, ihr Fachwissen zu erweitern.

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Mitglied im Berufs­verband der Datenschutz­be­auf­tragten Deutschlands e.V.

Der BvD ist eine bedeutende Organi­sation für Datenschutz­be­auf­tragte in Deutschland. Er fördert den Austausch von Wissen und Erfahrungen, setzt sich für die Interessen der Datenschutz­be­auf­tragten ein und unterstützt ihre berufliche Weiter­ent­wicklung. Eine Mitglied­schaft im BVD e.V. trägt dazu bei, auf dem neuesten Stand zu bleiben und die Datenschutz­kom­petenz auf einem hohen Niveau zu halten.

Externer Datenschutzbeauftragter - Fortbildungen

Die Pflicht des externen Datenschutz­be­auf­tragten zur regelmäßigen Weiter­bildung


Datenschutz­be­auf­tragte sind nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO zu regelmäßigen Fortbil­dungen verpflichtet, um ihr Wissen auf dem neuesten Stand zu halten, mit neuen Heraus­for­de­rungen Schritt zu halten und ihre Fachkenntnisse im Bereich Datenschutz und Datensi­cherheit entsprechend zu erweitern.

Die rechtlichen und regula­to­rischen Anforde­rungen im Bereich des Datenschutzes und der Datensi­cherheit unterliegen einem ständigen Wandel. Durch techno­lo­gische Weiter­ent­wick­lungen und dem fortwäh­renden Einsatz neuer Datenver­a­r­bei­tungs­me­thoden entstehen immer wieder neue Datenschutz­her­aus­for­de­rungen. Demnach ist nur durch eine kontinu­ierliche Weiter­bildung sicher­ge­stellt, dass Datenschutz­be­auf­tragte ihre Rolle effektiv ausfüllen und den Schutz personen­be­zogener Daten beim jeweiligen Auftraggeber gewähr­leisten können.

Warum Datenschutz und Datensi­cherheit einem ständigen Wandel unterliegen

Datenschutz­maß­nahmen müssen kontinu­ierlich überprüft, angepasst und verbessert werden, um den aktuellen techno­lo­gischen, rechtlichen und geschäft­lichen Anforde­rungen gerecht werden zu können. Mit dem Fortschreiten der Technologie entstehen ständig neue Möglich­keiten zur Erfassung, Verarbeitung und Speicherung personen­be­zogener Daten.

Internet of Things

Ob künstliche Intelligenz, Internet of Things (IoT) oder Big Data Analytics – personen­be­zogene Daten lassen sich auf zunehmend anders­artige Weise verarbeiten. Ein proaktiver Ansatz und eine laufende Überwachung der Entwick­lungen sind demnach unabdingbar, um die personen­be­zogenen Daten betroffener Personen angemessen zu schützen.

Neue Gerichts­ent­schei­dungen und Rechtsprechung haben einen erheblichen Einfluss auf den Datenschutz und die Art und Weise, wie Unternehmen personen­be­zogene Daten verarbeiten dürfen.

Daher müssen Datenschutz­praktiken regelmäßig überprüft und gegebe­nenfalls angepasst werden, um den aktuellen rechtlichen Rahmen­be­din­gungen zu entsprechen.

Des Weiteren zeigen neue Arten von Bedrohungen und Angriffen auf die Cyber-Security Schwach­stellen in den Datenschutz­maß­nahmen auf. Um mit diesen Entwick­lungen Schritt halten zu können, gilt es, den Datenschutz im Unternehmen (oder im Verein) regelmäßig zu überprüfen und entsprechend zu aktuali­sieren, um aktuell angemessene Sicher­heits­maß­nahmen zu implemen­tieren und Datenschutz­ver­let­zungen zu verhindern.

Auch Verände­rungen in den Geschäfts­mo­dellen- und strukturen, wie zum Beispiel der Übergang zu Cloud-Diensten, Outsourcing oder der verstärkte Einsatz von Drittan­bietern, haben Auswir­kungen auf den Datenschutz. Hier gilt es, angemessene Datenschutz­ver­ein­ba­rungen mit den jeweiligen Partnern und Dienst­leistern zu treffen und den entspre­chenden Kontroll­pflichten nachzu­kommen.