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KI-Kompetenz

[ Online -Schulung ]

KI-Kompetenz-Schulung online

Schulungs­pflicht gemäß Art. 4 KI-Verordnung

Eine der wichtigsten Maßnahmen, die die KI-VO vorgibt besteht darin, dass Beschäftigte, welche mit KI-Systemen in Kontakt kommen, in ausrei­chendem Maß geschult sein müssen. Hierbei handelt es sich um die Erlangung sogenannter “KI-Kompetenz”.

Bei der Vermittlung von KI-Kompetenz sind Aspekte, wie technische Kenntnisse, Erfahrung und bisherige Schulungen sowie auch der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden bzw. werden sollen, zu berück­sichtigen.

Hier sollte selbst­ver­ständlich auch an die Regelung von internen Prozessen, wie z.B. einer KI-Richtlinie, gedacht werden. Ziel sollte es sein, einen den Risiken angemessenen Umgang mit personen­be­zogenen Daten und sonstigen sensiblen Informa­tionen wie Geschäfts­ge­heim­nissen zu gewähr­leisten.

KI-Kompetenz Pflicht

KI-Kompetenz-Schulungen mussten laut Artikel 4 der KI-Verordnung bis zum 2. Februar 2025 erfolgt sein. Die Pflicht zur Erlangung von KI-Kompetenz richtet sich an alle Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind.

KI Kompetenz Schulung

Was ist die KI-VO (KI-Verordnung)?

Die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europä­ischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmoni­sierter Vorschriften für künstliche Intelligenz

Bei der KI-Verordnung (kurz: KI-VO) handelt es sich um eine Verordnung über künstliche Intelligenz. Mit der KI-Verordnung haben die EU-Mitglied­s­taaten das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI verabschiedet.

In Artikel 4 KI-VO heißt es zum Thema KI-Kompetenz:

„Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicher­zu­stellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausrei­chendes Maß an KI‑Kom­petenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personen­gruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berück­sichtigen sind.“